Con- und Waffenregeln
1. 
Im gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Hausordnung der MESSE DRESDEN.
  
2. 
Das komplette Veranstaltungsgelände ist behindertengerecht ausgestattet. Rampen und separate Toilette sind vorhanden.

3. 
Kinder unter 14  Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson (Erziehungsberechtigte/r oder eine von dem/der/den Erziehungsberechtigten autorisierte volljährige Person).
  
4. 
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt ein Alkohol- und Drogenverbot. Das Rauchen ist auf den im Raumplan als Raucherbereich gekennzeichneten Innenhof beschränkt. Beim Verstoß behält sich die Orga den Ausschluss der Betreffenden vor.
  
5. 
Offene Feuer sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
  
6. 
Lebende Tiere sind auf der Veranstaltung verboten. Einzige Ausnahme sind Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung Behinderter trainiert sind (z.B. Blindenhunde). Im Zweifel sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
  
7. 
Eine Übernachtung auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht möglich. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass 'Wildes Campen' in Deutschland nicht erlaubt ist und von den Behörden geahndet wird.
  
8. 
Der Verkauf von Waren sowie das Auslegen von Werbemitteln sind ohne Absprache mit der Orga untersagt.
  
9. 
Nur die Orga und autorisierte Helfer dürfen an die technischen Geräte.
Die Steckdosen sind der Orga, den Händlern und den Ausstellern vorbehalten. Nach Rücksprache sind in Einzelfällen auch Ausnahmen möglich.
  
10. 
Auf dem Veranstaltungsgelände gelten unsere Cosplay- und Waffenregeln.
  
11. 
Koffer mit einer Höhe über 55 cm (das bedeutet Reisekoffer der Größen M und L) werden am Eingang markiert und müssen anschließend umgehend in der Garderobe abgegeben werden. Helfer sind befugt, Personen mit markierten Koffern zur Garderobe zu verweisen und bei Bedarf bis zur Abgabe zu begleiten.
  
12. 
Sperriges Fotoequipment wie Dreibeinstative, Fotoleinwände etc. dürfen nur im Fotobereich aufgebaut werden. Die Flucht- und Rettungswege haben durchgehend frei zu bleiben. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit darf das verwendete Equipment keine spitzen oder scharfkantigen Füße haben. Kleines und handliches Equipment wie bspw. Einbeinstative, Reflektoren usw. dürfen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verwendet werden, solange dadurch niemand behindert sowie der Boden nicht beschädigt wird. Für offizielle Con-Fotografen können mit der jeweiligen Bereichsorga abgesprochene Ausnahmeregelungen gelten.
  
13. 
Wir übernehmen bei Diebstahl, Verlust sowie (mutwillig) beschädigten Gegenständen keinerlei Haftung.
  
14. 
Bei Verstoß gegen die angegebenen Regelungen behalten wir uns einen Ausschluss und/oder die Einleitung rechtlicher Schritte für betreffende Personen vor.
  
15. 
Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt: 
Freitag: 21.02.2020, 14:00 - 22:00 Uhr
Samstag: 22.02.2020, 10:00 - 22:00 Uhr
Sonntag: 23.02.2020, 10:00 - 18:00 Uhr


Allgemeine Cosplay-Regeln

Wichtige Hinweise beim Tragen von Kostümen:

  • Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein (Busen, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein)
  • Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt
  • Aus raumtechnischen Gründen sollten großzügig ausladende Kostüme so gestaltet sein, dass sie problemlos durch Gänge, Flure und Türen passen, daher dürfen Kostüme eine Breite von 1m Durchmesser nicht überschreiten.
  • Wir bitten alle Cosplayer, sich in unseren Umkleiden oder zu Hause bzw. in ihren Unterkünften anzukleiden, zu stylen und zu schminken.
  • Wir bitten darum, die sanitären Einrichtungen nur als solche zu nutzen und nicht als Umkleide.
  • Die Waffenregeln sind zu beachten. Showkämpfe sind generell nicht erlaubt.
  • Die Orga kann keine Verantwortung für kostümierte Besucher außerhalb des Veranstaltungsbereiches übernehmen.
  • Bei Verstoß droht Ausschluss von der Con.


Waffen-Regeln

Grundsätzlich: Die Regeln sind klar definiert und beruhen hierbei auf dem deutschen Waffengesetz. Im Zweifelsfall hat die Orga das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Erlaubte Waffen
Erlaubte Waffen dürfen während der gesamten Convention-Dauer getragen werden. Sie werden am Eingang besonders gekennzeichnet, damit sie nicht jedes Mal neu kontrolliert werden müssen.
 
Für alle Waffenimitationen gilt eine Maximallänge von 1,5 m (Peitschen und Reitgerten: 1 m).
 
Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören z.B.:

  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
  • Schusswaffenimitationen mit farbiger Markierung oder Aufsatz an der Mündung
  • LARP-Waffen ("Live Action Role Play" - im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
  • Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus leichtem Holz (z.B. Sperrholz) und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt)
  • Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
  • Bogen und Köcher
  • dazu stumpfe Pfeile, die nicht mit einem Bogen abgeschossen werden können
  • Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt), nicht länger als 1m
Hinweis: Wer sich weigert, eine eigentlich erlaubte Waffe kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben und kann sie bei Verlassen der Veranstaltung wieder an der Garderobe abholen.

Beanstandete Waffen
Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und verbleiben während des Veranstaltungs-Aufenthaltes am Waffencheck.
Beim Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen wieder abgeholt werden.
Für Bühnenauftritte, Cosplay-Wettbewerbe und Fotoshootings mit offiziellen Con-Fotografen können diese zur Verwendung von erfahrenen Helfern abgeholt werden und gehen im Anschluss direkt wieder zurück zur Aufbewahrung an den Waffencheck.
 
Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:

  • alle Waffen über 1,5m Länge
  • Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall oder Metall/Holz
  • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus massivem Holz, Hartplastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art)
  • Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
  • spitze/scharfe oder abschussbereite Pfeile
  • Reitgerten und Handpeitschen über 1m, Stabpeitschen mit Stab über 1m und Bandmaß über 1m Länge

Verbotene Waffen
Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Convention-Gelände gebracht werden.
Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt.
 
Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:

  • Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
  • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)

Kleidungsaccessoires

  • Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein.
  • Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören.
  • Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können.
  • Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen.

Sonstige Requisiten
  • alle weiteren Cosplay-Requisiten unterliegen den oben genannten Regeln zu Material und Länge (1,5m)
  • dies gilt zum Beispiel für: Mikrofonständer, Flügel, Werkzeuge etc.
  • Schirme dürfen in Länge und Spannweite 1m nicht übersteigen und keine Spitze aus Metall oder Hartplastik haben
  • für Sportzubehör gilt: Bälle zählen als erlaubt, werden aber abgenommen, wenn sie geworfen, gedribbelt, gekickt etc. werden
  • Skateboards, Longboards, Inlineskates, Schlittschuhe u.ä. sind beim Waffencheck abzugeben


Hausordnung des Gebäudes

Auszug aus den Technischen Richtlinien der MESSE DRESDEN, Punkt 1.1. Hausordnung

1.1. Hausordnung

Das Messegelände ist Privatgelände. Alle Personen, die sich auf dem Messegelände befinden, unterliegen dem Hausrecht der MESSE DRESDEN. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Im Einzelnen gilt auf dem gesamten Messegelände einschließlich der Parkflächen folgende Hausordnung: 

1.
Nur Personen mit gültigem Berechtigungsausweis / Besucher mit gültiger Eintrittskarte dürfen die für Veranstaltungen abgesperrten Bereiche des das Messegeländes betreten. Auf Verlangen des Aufsichtspersonals der MESSE DRESDEN haben diese Personen / Besucher ihre Ausweise / Eintrittskarte vorzuzeigen.
  
2.
Das Aufsichtspersonal der MESSE DRESDEN ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, Fahrzeuge, Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung auf ihren Inhalt zu überprüfen. Der jeweiligen Eigenart einer Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von bild- und tonaufzeichnenden Geräten sowie Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden.
  
3.
Während der Veranstaltungslaufzeit haben Besucher das Messegelände am Ende der Öffnungszeit auf direktem Weg zu verlassen. Das Übernachten auf dem Messegelände ist nicht gestattet.
 
4.
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer gleichwertigen Aufsichtsperson auf dem Messegelände und in den Messehallen aufhalten. Unter Berücksichtigung der Eigenart der Veranstaltung sind davon Abweichungen zulässig. Die MESSE DRESDEN entscheidet darüber im Einzelfall.

5.
Die MESSE DRESDEN weist darauf hin, dass es bei Veranstaltungen zu erhöhter Belästigung durch Lichteffekte und Schall kommen kann. Die MESSE DRESDEN empfiehlt nicht direkt in Lichteffektgeräte zu schauen, bzw. Gehörschutz zu tragen. Dieser kann auf dem Messegelände käuflich erworben werden.

6.
Das Mitführen von Tieren ohne die vorherige Erlaubnis der MESSE DRESDEN ist untersagt. Sofern der Charakter der Veranstaltung es zulässt, kann die MESSE DRESDEN mitgeführte Hunde im Messegelände ausnahmsweise zulassen. Das Mitführen und das Vorzeigen des Impfausweises sind zwingend. Die ein Tier mitführende Person hat dafür zu sorgen, dass von dem Tier keine Nachteile und Gefahren für Dritte ausgehen und das Tier nicht frei umherläuft. Die ein Tier mitführende Person ist verpflichtet, jegliche durch das Tier verursachten Verunreinigungen und Schäden unverzüglich der MESSE DRESDEN anzuzeigen und gegebenenfalls für entstehende Kosten aufzukommen.

7.
Die MESSE DRESDEN kann Personen aus Sicherheitsgründen das Betreten des Messegeländes oder von bestimmten Bereichen des Messegeländes untersagen. Entsprechend kann sie eine Räumung anordnen.

8.
Die MESSE DRESDEN kann Personen, die Rauschmittel (Drogen oder Alkohol) mitführen oder Rauschmittel übermäßig konsumiert haben, das Betreten des Messegeländes untersagen. Entsprechend kann sie solche Personen des Messegeländes verweisen.

9.
Kundgebungen und Demonstrationen sind auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen nur gestattet, wenn sie bei den für die Genehmigung zuständigen Behörden der Landeshauptstadt Dresden oder des Freistaates Sachsen angemeldet und genehmigt wurde. Die Verteilung und Auslage von Werbeund Informationsmaterial und der Verkauf von Gegenständen oder das unentgeltliche Verteilen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MESSE DRESDEN gestattet.

10.
Das gewerbliche Fotografieren und Filmen auf dem Messegelände ist nur autorisierten Personen gestattet. Die MESSE DRESDEN macht üblicherweise Film- und Fotoaufnahmen. Jeder Besucher oder jede sonstige Person erklärt, soweit gegenüber dem Fotografen nicht ausdrücklich abweichend erklärt, mit der Teilnahme an der Veranstaltung das Einverständnis, dass Aufnahmen von ihm / ihr veröffentlicht werden dürfen.

11.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Messegelände ausschließlich zur Sicherheit der Besucher und Aussteller videoüberwacht wird. Besucher haben gegen deren Verwendung kein Widerspruchsrecht.

12.
Das Befahren des Messegeländes mit Kfz ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der MESSE DRESDEN zulässig. Auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen gilt die StVO, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Für Beschädigungen, Verlust und den Inhalt der Kfz haftet die MESSE DRESDEN nur, wenn sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

13.
Weiterhin ist es ohne vorherige Zustimmung der MESSE DRESDEN nicht gestattet, das Messegelände mit Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Segways, Roller (Scooter), usw. zu befahren. Dies gilt nicht, soweit deren Benutzung in medizinischer Hinsicht erforderlich ist.

14.
Das Abstellen von Fahrzeugen an als verboten kenntlich gemachten Stellen, wie z. B. Feuerwehrzufahrten, Fluchtwegen und Toren, ist nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten und Gefahr des Halters entfernt. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Hydranten, auch innerhalb der Hallen, dürfen nicht zugestellt werden.

15.
Die Einrichtungen auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Einrichtungen dürfen nur von den Mitarbeitern der MESSE DRESDEN oder vonseiten der MESSE DRESDEN dazu ermächtigten Personen bedient werden. Der Missbrauch wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

16.
Die Hallenwände, Decken, Fenster, Glaswände, Türen, Säulen und sonstige Einrichtungen der MESSE DRESDEN dürfen nicht beklebt, bespannt, benagelt oder sonst wie benutzt werden. Für etwaige Informationen sind gesonderte Werbeträger einzusetzen. Durch Zuwiderhandlungen eintretende Verschmutzungen und Beschädigungen sind der MESSE DRESDEN zu ersetzen.

17.
Es ist insbesondere nicht gestattet, vorgeschriebene Wege und Straßen zu verlassen, abgesperrte Bereiche zu betreten, Zäune, Absperrungen oder ähnliches unbefugt zu entfernen, bzw. zu überwinden sowie Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Laserpointer, gefährliche Stoffe, Glasflaschen oder pyrotechnisches Material mitzubringen.

18.
Der Einsatz von feuergefährlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffen und Materialien auf dem Messegelände einschließlich der Parkflächen ist verboten.

19.
Beschädigungen an Gegenständen und Anlagen der MESSE DRESDEN sind vom Verursacher umgehend der Messeleitung zu melden.

20.
Das Betteln und Hausieren ist im gesamten Messegelände verboten.

21.
In den Hallen besteht Rauchverbot. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes.

Die MESSE DRESDEN behält sich vor, bei Verletzungen von Ver- und Geboten der Hausordnung, dem oder den Verletzten ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot zu erteilen.
DeDeCo 2021
Fr. 19.02. - So. 21.02.2021
Die Veranstaltung wurde abgesagt.