Teilnahmebedingungen für die Creators Areas

1. Der Creator zahlt den festgesetzten Eintrittspreis von 60,00 € (in Worten: sechzig Euro) für die Convention und erhält kostenlos 1 m Platz (Tischfläche mit einem Stuhl) zur Verfügung gestellt. Dieser Platz gilt für alle drei Tage. Das Ticket in Form eines Händlertickets ist im Preis enthalten. Dieses gilt für alle Conventiontage und berechtigt zum früheren Eintritt und längeren Verbleib für Auf- und Abbau. Die genauen Auf- und Abbauzeiten werden vom Veranstalter festgelegt und vorab per E-Mail mitgeteilt.

Der Creator muss den Betrag innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Gegenzeichnung dieses Vertrages durch den Veranstalter auf das angegebene Konto überweisen. Erfolgt die Überweisung nicht in diesem Zeitraum, gilt der Vertrag als nicht erfüllt und wird als nichtig betrachtet. Der Platz kann dann vom Veranstalter aus neu vergeben werden.

2. Der Creator muss sich an die vorliegenden Convention-, Waffen- und Hausregeln halten. Insbesondere ist der Creator zur Sicherung der Waren, der Location und des Veranstaltungsequipment selbständig verpflichtet, B1-zertifizierte Brandschutzunterlagen zu verwenden.

3. Der Creator verpflichtet sich, eine eventuelle Absage bis spätestens 14 Kalendertage vor der DeDeCo 2024 schriftlich per Email beim Verantwortlichen für den Bereich Händler (haendler@dedeco-online.de) einzureichen. Er erhält vorher eingezahltes Geld binnen 30 Kalendertagen zurück.

4. Der Verantwortliche im Bereich Creator/ Händler verpflichtet sich, für den Creator Tischfläche und Stuhl für die Conventionzeiten zur Verfügung zu stellen. (Es dürfen keine eigenen Tische verwendet werden)

5. Dem Creator ist es gestattet, an seinem Stand Verlosungen und Verkauf durchzuführen, das gilt allerdings nur für eigene Motive. Bei einem Verstoß gegen das Lizenzrecht behält sich die Veranstaltung das Recht vor, den Creator der Convention zu verweisen.

6. Jeder Creator ist selbst dazu verpflichtet, auf die Jugendfreigabe seiner Werke zu achten. Außerdem verpflichte sich der Creator dazu, pornographisches und Gewalt beinhaltendes Material unter Verschluss zu halten. Beim Verkauf von Waren ohne Jugendfreigabe ist der Creator selbst dazu verpflichtet auf die Alterskontrolle zu achten. Der Creator haftet bei Fahrlässigkeit selbst.

7. Es bestehen folgende Händlerzeiten für Creator:

Freitag 14:00–20.00 Uhr Samstag 10.00–20.00 Uhr Sonntag 10.00–17.00 Uhr

Es bestehen folgende Aufbauzeiten für Creator:

Freitag 10:00–14.00 Uhr

Zugang zum Händlerbereich ist am Samstag und Sontag ab 9 Uhr möglich.

Nach Schließung der Convention an den jeweiligen Veranstaltungstagen übernimmt der Veranstalter die Verantwortung für den Ausstellungsraum und über die Bewachung der Stände. Sollte der Creator seinen Stand vor Ende der Öffnungszeit am jeweiligen Tag verlassen, trägt er selbst die Verantwortung über seinen Stand und seine Waren. Der Veranstalter kann bei Verlust nicht haftbar gemacht werden. Am Sonntag wird ein Abbau des Händlerstandes nach 17:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr erwünscht. Bei vorzeitigem Abbau ist der Veranstalter vor der Abreise vor Ort zu informieren, im besten Fall schon vor der Veranstaltung per E-Mail an haendler@dedeco-online.de.

8. Es kann für die Gesamtdauer der Veranstaltung ein Ticket für eine:n Helfer:in hinzugebucht werden. Der Preis des Helfertickets beläuft sich auf 25€ (in Worten: Fünfundzwanzig Euro).

9. In Bezugnahme auf die Hausordnung der Messe Dresden darf nichts an die Wände, Pfosten und Säulen angebracht werden.

10. Je nach Infektionslage: Sollten die Gesundheitsbehörden kurzfristig die Abstandsregeln verschärfen, so behält sich der Veranstalter vor, den Aufbau der Stände gemäß von amtlichen Vorgaben anzupassen, um die Veranstaltung überhaupt durchführen zu können. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Lage zum Zeitpunkt der Veranstaltung, 3-G als Zutrittsberechtigung vorzugeben, also geimpft/genesen/getestet (Schnelltest oder PCR-Test (max. 24 Stunden) von einem zertifizierten Testzentrum/Arztpraxis). Der Status muss zusammen mit einem Identitätsausweis (Personalausweis/Reisepass) nachgewiesen werden. Weiterhin behält sich der Veranstalter die eventuelle Durchsetzung einer Maskenpflicht (medizinische Maske/FFP2-Maske) vor, daher muss eine ausreichende Menge an Masken vorhanden sein. Bei corona-typischen Symptomen wie Fieber, Geruchs-/Geschmacksverlust, starken Erkältungserscheinen ist ein Zutritt zur Veranstaltung untersagt. Zu anderen Creators sowie zu Kunden sollte möglichst 1,5 m Abstand gehalten werden. Zudem muss die Standfläche bestmöglich zwischengesäubert werden. In jedem Fall gelten zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Convention-Regeln, diese wird aktuell nach Vorgaben von Bund und Ländern gehalten und gelten im Zweifel vorrangig.