Teilnahmebedingungen für den Händlerbereich

Allgemein

Für die Teilnahme am Händlerbereich muss das Vertreiben der Waren hauptgewerblich geschehen. Bei nebengewerblichen Vertrieb bitten wir um eine Bewerbung in der Artist Alley.

1. Bestimmungen für Waren

Der:die Händler:in/Aussteller:in verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen, politischen oder in sonstiger Weise anstößigen Waren anzubieten. Ebenso wenig wie Zigaretten und Alkohol. Pornographisches, rassistisches oder gewalt-verherrlichendes Material ist demnach verboten und darf nicht angeboten werden.

Ausstellungsmaterial/Waren, welche/s unter die Kategorie FSK 16 (teilweise oder vollkommene Nacktheit) sowie FSK 18 (Sexuelles, Blut und/oder Gewalt beinhaltend) fällt, ist entweder unter Verschluss zu halten oder so umfassend abzuschirmen (nach allen Seiten blickdicht), dass keine unbeteiligten Dritten damit in Kontakt kommen können. Durch das Anbieter solcher Waren verpflichtet sich der:die Händler:in/Aussteller:in die Alterskontrolle durchweg ordnungsgemäß durchzuführen. Bei Fahrlässigkeit haftet der:die Händler:in/Aussteller:in selbst. Hinweisschilder auf solche Waren sind gestattet.

Weiterhin gelten auch für verkaufte Waren die Waffenregeln der Veranstaltung. Demnach muss der:die Händler:in/Aussteller:in nach Verkauf einer unter den Ausschluss durch die Waffenregeln fallende Waffe die erworbene Waffe zum Waffencheck bringen. Dort erhält der:die Käufer:in ein Waffencheckdokument, mit dem er:sie sich die Waffe bei Verlassen der Veranstaltung abholen darf.

2. Verlust oder Schäden

Für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den Waren haftet der:die Händler:in/Aussteller:in selbst. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für ausgestellte Ware und sichert keine Verkaufsgarantie zu. Verursacht der:die Händler:in/Aussteller:in Schäden, zum Beispiel an der Location oder dem Veranstaltungsequipment, wird diese:r haftbar gemacht. Zur Sicherung der Waren, der Location und des Veranstaltungsequipment ist jede:r Händler:in/Aussteller:in selbständig verpflichtet, Brandschutz-unterlagen gemäß dem Vertrag zu verwenden.

3. Ausstattung des Standes

Die Größe der angemieteten Stellfläche darf nicht überschritten werden. Der Standort der Stellfläche wird vom Veranstalter festgelegt und darf vom:von der Händler:in/Aussteller:in nicht verändert werden. Ausnahmen bzw. eine Erweiterung der Standfläche sind mit dem Händlerorganisator abzusprechen.

Die Standbauhöhe muss mindestens einen Meter (1m) Abstand zu den Sprinkleranlagen an den Decken haben und darf nach Messevorgabe die Maximalhöhe von vier Metern (4m) nicht überschreiten. Höhere Bauten bedürfen einer gesonderten Genehmigung der Messe Dresden und muss vom:von der Händler:in/Aussteller:in selbständig eingeholt und auf Nachfrage vorgezeigt werden.

Der:die Händler:in/Aussteller:in muss den Stand und benötigtes Equipment (z.B. Verteilerdosen für Stromversorgung) selbst stellen. Der Veranstalter stellt die Fläche zur Verfügung, Tische und Stühle können über das Anmeldeformular hinzugebucht werden. Dem:der Händler:in/Aussteller:in ist Dekoration in direkter Umgebung des Standes gestattet, solange sie nicht dauerhaft ist und die angrenzenden Händler:innen/Aussteller:innen nicht beeinträchtigt. Das Anbringen von Videokameras zum dauerhaften Filmen im Händlerbereich oder allen anderen Bereichen des Veranstaltungsraumes ist untersagt.

4. Lizenzen und Plagiate

Die GEMA und sonstige Gebühren durch Lizenzen am Stand sind von jedem:jeder Händler:in/Aussteller:in selbst zu tragen. Das Ausstellen sowie der Verkauf von Plagiaten, nicht-lizenzierter Ware oder anderweitigen Fälschungen sind untersagt. Es dürfen ausschließlich Waren angeboten werden, die einen eindeutigen Copyright-Vermerk des Inhabers der jeweiligen Nutzungsrechte besitzen bzw. von einem offiziell bekannten Distributor oder Verlag stammen. Bei einem Verkauf von Originalwaren OHNE Copyright-Vermerk oder dem Verdacht eines Verstoßes gegen die Lizenzbestimmungen ist der:die Händler:in/Aussteller:in dazu verpflichtet, den Gegenbeweis schriftlich vor Ort zu erbringen. Sollte dem zuwider gehandelt werden, kann es von Entfernung der Ware aus dem Verkauf bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne jegliche Rückerstattung von Kosten durch den Veranstalter geahndet werden.

Auf der Convention wird es stichprobenartige Kontrollen geben. Beauftragte des Veranstalters führen stichprobenartige Kontrollgänge durch. Der:die Händler:in/Aussteller:in gibt hiermit sein:ihr Einverständnis, dass im Zuge dessen im Sinne der DSGVO unangekündigt Fotos gemacht werden dürfen. Diese Fotos dienen ausschließlich dem Beleg zum Plagiatsnachweis und werden spätestens nach 2 Jahren gelöscht. Weiterführend werden diese Belegfotos nicht in öffentlichen sozialen Netzwerken oder Foren gezeigt. Kontakt: vorstand@dedeco-online.de

5. Händler-/Ausstellerzeiten und Lagerung von Waren

Nach den offiziellen Zeiten (Freitag und Samstag ab 20:00 Uhr) stellt der Veranstalter einen Wachdienst für die Räumlichkeiten. Sollte der:die Händler:in/Aussteller:in den Stand vor Ablauf der offiziellen Zeiten schließen, ist er:sie selbstständig für eine Sicherung der Waren zuständig und kann den Veranstalter bei Verlust nicht belangen. Am Sonntag wird ein Abbau des Händlerstandes nach 17:00 Uhr erwünscht. Bei vorzeitigem Abbau ist der Veranstalter vor der Abreise vor Ort zu informieren, im besten Fall schon vor der Veranstaltung per E-Mail an haendler@dedeco-online.de.

Eine Lagerung der angebotenen Waren des Handelnden/Ausstellenden über Nacht ist im Händlerbereich möglich. Bei einer Lagerung von Waren über Nacht außerhalb des Händlerbereiches, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die gelagerten Waren.

6. Müllentsorgung

Mitgebrachter und entstandener Müll ist im Idealfall vom:von der Händler:in/Aussteller:in selbständig und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Für die DeDeCo 2026 wird es möglich sein, vor Ort Müllsäcke (5 € pro Sack, bar vor Ort) bei der Händlerorga zu erhalten. Der Müll wird in dem Sack bzw. den Säcken gesammelt und nach Absprache mit der Händlerorga am Stand hinterlassen. Diese kümmert sich dann um die Entsorgung der Säcke.

Die Mülltonnen des Veranstalters in der Messe Dresden stehen nicht zur selbständigen Entsorgung zur Verfügung. Sollte entstandener Müll vom:von der Händler:in/Aussteller:in nicht selbständig entsorgt und keine Müllsäcke über die Händlerorga gekauft werden werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der entstandenen Kosten für die Entsorgung des zurückgelassenen Mülls sowie ggf. für aufkommende Reinigungs- oder Reparaturmaßnahmen hinsichtlich eventueller Beschädigungen oder Verschmutzungen durch zurückgelassenen oder nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll erhoben.

Der:die Händler:in/Aussteller:in verpflichtet sich, dass der Stand zu den Händlerzeiten verkaufsbereit aufgebaut ist, insbesondere dürfen keine größeren Verpackungsmaterialien in Fluren und Fluchtwegen stehen.

7. Sondermaßnahmen oder -auflagen

Es gelten zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Convention-Regeln, diese wird aktuell nach Vorgaben von Bund und Ländern gehalten.

Hinweis: Jede:r Händler:in/Aussteller:in sowie das gesamte Standpersonal hat sich ausnahmslos an die Convention- und Waffenregeln sowie die Hausregeln der Messe Dresden und die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen zu halten.