Helferregeln

1. Helfer:innen haben freien Eintritt zur DeDeCo 2024 und erhalten pro Tag, an dem sie als Helfer:innen eingeteilt sind, einen Verpflegungs-Coupon. Des Weiteren bemühen wir uns, für angereiste Helfer:innen eine kostenlose Schlafmöglichkeit (Fr-So, es ist keine Übernachtung von Donnerstag auf Freitag oder von Sonntag auf Montag möglich) zu organisieren.

2. Die übernommenen Helferaufgaben müssen pünktlich, ordentlich und in höflicher Form erfüllt werden. Gäste und Besucher:innen sollten so behandelt werden, wie du es auch gern erleben würdest.

3. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Sollten Fragen oder Notfälle auftreten, ist der:die Helferverantwortliche zu informieren.

4. Alle Notausgänge sowie sämtliche Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben. Notausgangstüren dürfen nur im Notfall genutzt werden. Bereiche, die nicht zum Con-Gelände gehören, dürfen nicht betreten werden.

5. Der Schichtwechsel wird möglichst pünktlich durchgeführt. Sollte es dennoch zu Engpässen und Verzögerungen kommen, dürfen die Helfer:innen ihren Einsatzort nicht selbstständig verlassen. Sollte ein Notfall eintreten, ist der Veranstalter zu benachrichtigen.

6. Die Haus-, Video- und Bühnentechnik darf nicht ohne besondere Anweisung des Veranstalters oder der Technikverantwortlichen genutzt oder verändert werden. Mit der Technik in den Video- und Games-Räumen ist sorgfältig und gewissenhaft umzugehen.

7. Während der einzelnen Schichten wird kein Cosplay, sondern das DeDeCo-Helfer-T-Shirt, getragen, damit vor allem für die Besucher:innen ersichtlich ist, dass ihr ein Teil der Con seid.

8. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und eine Vertragsstrafe in Höhe einer Eintrittskarte zum teuersten Wochenendtarif vor.

9. Sofern in den Helferregeln nicht anders bestimmt gelten die Convention-Regeln. Diese werden aktuell nach Vorgaben von Bund und Ländern gehalten und gelten im Zweifel als vorrangig.

10. Wenn der gesundheitliche Zustand (Eigenschutz) die Fortsetzung des Dienstes gefährdet, ist die Organisation SOFORT darüber in Kenntnis zu setzen.

11. Je nach Infektionslage: Der Veranstalter behält sich vor, je nach Lage zum Zeitpunkt der Veranstaltung, 3-G als Zutrittsberechtigung vorzugeben, also geimpft/genesen/getestet (Schnelltest oder PCR-Test (max. 24 Stunden) von einem zertifizierten Testzentrum/Arztpraxis). Der Status muss zusammen mit einem Identitätsausweis (Personalausweis/Reisepass) pro Person nachgewiesen werden. Weiterhin behält sich der Veranstalter die eventuelle Durchsetzung einer Maskenpflicht (medizinische Maske/FFP2-Maske) vor. Bei corona-typischen Symptomen wie Fieber, Geruchs-/Geschmacksverlust, starken Erkältungserscheinungen ist ein Zutritt zur Veranstaltung untersagt.

12. Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort zählen nicht zum Helfereinsatz, daher besteht hier ausschließlich der eigene Versicherungsschutz.