Teilnahmebedingungen Cosplay-Tische & Fanstände

Allgemein:

  1. Nach Zusage erhaltet ihr einen kostenfreien Stand von 2 x 2 m, inklusive einem Tisch, zwei Stühlen und zwei Tickets. Eventuelle Aufbuchungen (Stühle/Tickets, es kann keine weitere Fläche dazugebucht werden) können individuell per E-Mail besprochen werden.

  2. Mit den Tickets erhalten alle angemeldeten Personen zu den regulären Öffnungszeiten sowie zu den per E-Mail vorab kommunizierten Auf-/Abbauzeiten Zugang zur aktuellen DeDeCo.

  3. Für die Tickets müssen die realen Namen angegeben werden. Es wird nur der Künstler-/Standname nach Zusage öffentlich publiziert.

  4. Es wird dem DeDeCo e. V. gestattet, die geplante Anwesenheit auf der Internetseite des Vereins sowie über soziale Netzwerke anzukündigen und damit zu werben.

  5. Der zur Verfügung gestellte Tisch muss mit Tischdecken entsprechend DIN4102-1 B1-Standard abgedeckt werden. Nachweise sind auf Verlangen vor Ort vorzulegen.

  6. Es findet kein finanzieller Ausgleich für dem Aussteller entstandene Kosten von Seiten des DeDeCo e. V. statt.

  7. Alle Personen, welche den Stand betreuen, müssen sich an die vorliegenden Convention-, Waffen- und Hausregeln halten. Auszustellende Waffen sind vor Beginn der Öffnungszeit dem Waffencheck zur Kontrolle vorzulegen. Beanstandete Waffen dürfen, nach Freigabe des Waffenchecks, während der Öffnungszeiten ausgestellt, jedoch nicht von der Ausstellungsfläche entfernt oder benutzt werden.

Sonderregeln Cosplay-Stände:

  1. Die Ausstellungsfläche muss zu mindestens zwei Dritteln (2/3) für die Ausstellung der Kostüme, Kostümteile o. Ä. des Ausstellenden genutzt werden. Der Rest darf z.B. für Visitenkarten, Postkarten, etc. benutzt werden. Es darf nichts am Stand verkauft werden. Es ist aber möglich für die eigene Website, Social Media Accounts oder Shops Werbung zu machen.

  2. Ausgestellt werden dürfen nur eigens hergestellte Gegenstände. Dazu gehören z.B. Kostüme, Kostümteile, Waffen, Requisiten etc. Es dürfen keine Gegenstände ausgestellt werden, welche z.b. gekauft, geliehen oder gewonnen wurden. Bei Nichteinhaltung dieser Regel erfolgt eine Verwarnung und die entsprechenden Gegenstände müssen von der Ausstellungsfläche entfernt werden. Bei wiederholten Verstößen droht der Ausschluss von der Veranstaltung.

Sonderregeln Fanstände:

  1. Ihr dürft an eurem Stand Tickets, Merchandise, Lose oder ähnliches verkaufen, insofern die Einnahmen ausnahmslos in eine Vereins- oder Gruppenkasse gehen und ausschließlich dem Vereins- oder Gruppenzweck zu Gute kommen. Es dürfen keine privaten Einnahmen über den Fanstand generiert werden.

  2. Es dürfen keine Flyer, Postkarten oder ähnliches Werbematerial außerhalb des Standes verteilt werden. Sticker oder ähnliches haftendes Material sind komplett untersagt.