Cosplay-Tische Teilnahmebedingungen

  1. Der Ausstellende bekommt für die Tage, an denen er seinen Tisch betreut, freien Eintritt zur DeDeCo für die regulären Öffnungszeiten. Es kann sich dabei mit bis zu 2 Personen (Cosplay-Team) angemeldet werden.

  2. Der Aufbau der Ausstellungsfläche kann nach Absprache bereits vor Öffnungszeit erfolgen. Die zur Verfügung stehende Zeit wird dem Austellenden rechtzeitig vor der Veranstaltung schriftlich per E-Mail mitgeteilt.

  3. Der Ausstellende muss den realen Namen angeben. Der DeDeCo e. V. verpflichtet sich, diesen nur mit Zustimmung des Ausstellers weiterzugeben oder zu publizieren.

  4. Der Ausstellende gestattet dem DeDeCo e. V., die geplante Anwesenheit auf der Internetseite des Vereins sowie über soziale Netzwerke anzukündigen und damit zu werben.

  5. Der zur Verfügung gestellte Tisch muss mit Tischdecken entsprechend DIN4102-1 B1-Standard abgedeckt werden. Nachweise sind auf Verlangen vor Ort vorzulegen.

  6. Die Ausstellungsfläche muss zu mindestens zwei Dritteln (2/3) für die Ausstellung der Kostüme, Kostümteile o. Ä. des Ausstellenden genutzt werden. Ein Drittel (1/3) darf für den Verkauf unter 7. genannter Artikel verwendet werden.

  7. Der Verkauf von Prints, Fotobüchern und Unikaten aus eigener Herstellung ist gestattet, soweit sie die Kostüme des Ausstellenden abbilden oder bei der Erstellung der Kostüme entstanden sind. Ein Nachweis (z. B. Cosplay-Foto, auf dem der Artikel deutlich erkennbar zum Kostüm gehört) ist auf Verlangen des DeDeCo e. V. vorzuzeigen. Abgüsse und Kopien dürfen nur in Kleinstauflage zum Verkauf angeboten werden. Der DeDeCo e. V. behält sich das Recht vor, die Auslage zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen an der Verkaufsfläche vorzunehmen. Bei einem Verstoß gegen das Lizenzrecht behält sich die Veranstaltung das Recht vor, den Austellenden der Convention zu verweisen.

  8. So nicht schriftlich vereinbart, findet kein finanzieller Ausgleich für dem Aussteller entstandene Kosten von Seiten des DeDeCo e. V. statt.

  9. Der Austellende muss sich während den Öffnungszeiten an die vorliegenden Convention-, Waffen- und Hausregeln halten. Auszustellende Waffen sind vor Beginn der Öffnungszeit dem Waffencheck zur Kontrolle vorzulegen. Beanstandete Waffen dürfen, nach Freigabe des Waffenchecks, während der Öffnungszeiten ausgestellt, jedoch nicht von der Ausstellungsfläche entfernt oder benutzt werden.