Teilnahmebedingungen für die Artist Alley
Allgemein
Die Artists der Artist Alley bieten ihre Waren nebengewerblich an. Sollten sie hauptgewerblich ihre Waren vertreiben, ist eine Bewerbung im Händlerbereich notwendig.
1. Waren
Der:die Künstler:in verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen, politischen oder in sonstiger Weise anstößigen Waren anzubieten. Ebenso wenig wie Zigaretten und Alkohol. Pornographisches, rassistisches oder gewalt-verherrlichendes Material ist demnach verboten und darf nicht angeboten werden.
Ausstellungsmaterial/Waren, welche/s unter die Kategorie FSK 16 (teilweise oder vollkommene Nacktheit) sowie FSK 18 (Sexuelles, Blut und/oder Gewalt beinhaltend) fällt, ist entweder unter Verschluss zu halten oder so umfassend abzuschirmen (nach allen Seiten blickdicht), dass keine unbeteiligten Dritten damit in Kontakt kommen können. Durch das Anbieter solcher Waren verpflichtet sich der:die Aussteller:in die Alterskontrolle durchweg ordnungsgemäß durchzuführen. Bei Fahrlässigkeit haftet der:die Aussteller:in selbst. Hinweisschilder auf solche Waren sind gestattet.
Weiterhin gelten auch für verkaufte Waren die Waffenregeln der Veranstaltung. Demnach muss der:die Aussteller:in nach Verkauf einer unter den Ausschluss durch die Waffenregeln fallende Waffe die erworbene Waffe zum Waffencheck bringen. Dort erhält der:die Käufer:in ein Waffencheckdokument, mit dem er:sie sich die Waffe bei Verlassen der Veranstaltung abholen darf.
2. Verlust oder Schäden
Für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den Waren haftet der:die Künstler:in selbst. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für ausgestellte Ware und sichert keine Verkaufsgarantie zu. Verursacht der:die Aussteller:in Schäden, zum Beispiel an der Location oder dem Veranstaltungsequipment, wird diese:r haftbar gemacht. Zur Sicherung der Waren, der Location und des Veranstaltungsequipment ist Aussteller:in selbständig verpflichtet, Brandschutzunterlagen gemäß dem Vertrag zu verwenden.
3. Ausstattung des Standes
Die Größe der angemieteten Stellfläche darf nicht überschritten werden. Der Standort der Stellfläche wird vom Veranstalter festgelegt und darf vom:von der Künstler:in nicht verändert werden. Ausnahmen bzw. eine Erweiterung der Standfläche sind mit der Händlerorganisation im Vorfeld abzusprechen.
Die Standbauhöhe muss mindestens einen Meter (1m) Abstand zu den Sprinkleranlagen an den Decken haben und darf nach Messevorgabe die Maximalhöhe von vier Metern (4m) nicht überschreiten. Höhere Bauten bedürfen einer gesonderten Genehmigung der Messe Dresden und muss vom:von der Aussteller:in selbständig eingeholt und auf Nachfrage vorgezeigt werden.
Der:die Künstler:in muss den Stand und benötigtes Equipment (z.B. Verteilerdosen für Stromversorgung) selbst stellen. Der Veranstalter stellt die Fläche zur Verfügung, Tische und Stühle können über das Anmeldeformular hinzugebucht werden. Die Dekoration des eigenen Standes darf angrenzende Aussteller:innen nicht beeinträchtigen. Das Anbringen von Videokameras zum dauerhaften Filmen im Händlerbereich oder allen anderen Bereichen des Veranstaltungsraumes ist untersagt.
4. Lizenzen und Plagiate
Primär sind die Artists der Artist Alley dazu angehalten, Produkte aus eigener Herstellung mit eigenen Motiven (nicht zwingend OCs, es geht um eigene Motive im eigenen Stil) zu verkaufen. Dem:der Künstler:in ist es gestattet, am eigenen Stand Verlosungen und Verkauf durchzuführen. Bei einem Verstoß gegen das Lizenzrecht behält sich die Veranstaltung das Recht vor, den:die Künstler:in der Convention zu verweisen.
Die GEMA und sonstige Gebühren durch Lizenzen am Stand sind von jedem:jeder Aussteller:in selbst zu tragen.
5. Zeiten Artist Alley und Lagerung von Waren
Nach den offiziellen Zeiten (Freitag und Samstag ab 20:00 Uhr) stellt der Veranstalter einen Wachdienst für die Räumlichkeiten. Sollte der:die Aussteller:in den Stand vor Ablauf der offiziellen Zeiten schließen, ist er:sie selbstständig für eine Sicherung der Waren zuständig und kann den Veranstalter bei Verlust nicht belangen. Am Sonntag wird ein Abbau des Künstlerstandes nach 17:00 Uhr erwünscht. Bei vorzeitigem Abbau ist der Veranstalter vor der Abreise vor Ort zu informieren, im besten Fall schon vor der Veranstaltung per E-Mail an haendler@dedeco-online.de.
Eine Lagerung der angebotenen Waren des Ausstellenden über Nacht ist im Händlerbereich möglich. Bei einer Lagerung von Waren über Nacht außerhalb des Händlerbereiches, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die gelagerten Waren.
6. Müllentsorgung
Mitgebrachter und entstandener Müll ist vom:von der Aussteller:in selbständig und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Mülltonnen des Veranstalters in der Messe Dresden stehen nicht zur Verfügung. Sollte entstandener Müll vom:von der Aussteller:in nicht selbständig entsorgt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der entstandenen Kosten für die Entsorgung des zurückgelassenen Mülls sowie ggf. für aufkommende Reinigungs- oder Reparaturmaßnahmen hinsichtlich eventueller Beschädigungen oder Verschmutzungen durch zurückgelassenen oder nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll erhoben. Der:die Künstler:in verpflichtet sich, dass der Stand zu den Händlerzeiten verkaufsbereit aufgebaut ist, insbesondere dürfen keine größeren Verpackungsmaterialien in Fluren und Fluchtwegen stehen.
7. Sondermaßnahmen oder -auflagen
Es gelten zum Zeitpunkt der Veranstaltung die Convention-Regeln, diese wird aktuell nach Vorgaben von Bund und Ländern gehalten.
Hinweis: Jede:r Artist sowie das gesamte Standpersonal hat sich ausnahmslos an die Convention- und Waffenregeln sowie die Hausregeln der Messe Dresden und die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen zu halten. In Bezugnahme auf die Hausordnung der Messe Dresden darf nichts an die Wände, Pfosten und Säulen angebracht werden.